RS Vwgh 2000/7/14 98/02/0290

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Veröffentlicht am 14.07.2000
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs5;

Rechtssatz

Unter ABROLLEN ist eine Bewegung auf schiefer Ebene als bloße Folge der Einwirkung der Schwerkraft zu verstehen (Hinweis E 18.5.1965, 839/64).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998020290.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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