RS Vwgh 2000/7/19 97/13/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.07.2000
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §11 Abs1 Z3;
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Wie der VwGH in zahlreichen Erkenntnissen über Beschwerdefälle im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Mehrwertsteuerschwindel des W R" durch Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen zum Ausdruck gebracht hat, können die über teure und qualitativ hochwertige Produkte ausgewiesenen Rechnungen in den betroffenen Fällen dem Rechnungsempfänger das Recht auf Vorsteuerabzug dann nicht vermitteln, wenn die Gegenstände der tatsächlichen Lieferungen ihrer qualitativ vergleichsweise krassen Minderwertigkeit wegen als andere als die verrechneten Waren zu qualifizieren gewesen wären (Hinweis E 28.5.1998, 96/15/0132, VwSlg 7288 F/1998; E 28.5.1998, 96/15/0220, VwSlg 7289 F/1998; E 25.6.1998, 97/15/0152; E 25.6.1998, 97/15/0061; E 30.9.1998, 97/13/0116; E 30.9.1998, 96/13/0199; E 16.12.1998, 96/13/0202; E 23.3.1999, 99/14/0023; E 25.3.1999, 98/15/0026).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997130011.X01

Im RIS seit

19.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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