Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs7;Rechtssatz
Dem UStG 1972 kann keine besondere Fristsetzung für die Vornahme eines Widerspruches gegen die Gutschrift iSd § 11 Abs 7 legcit entnommen werden. Eine von der Beh gemeinte Befristung des Widerspruchsrechtes bedürfte vielmehr einer besonderen gesetzlichen Regelung (Hinweis Urteil BFH 19.5.1993, V R 110/88, BStBl II 779). Eine andere Auffassung kann auch dem Erkenntnis des VwGH vom 23.6.1983, 82/15/0026, nicht entnommen werden. Der VwGH erachtet die vom deutschen Bundesfinanzhof weiters vertretene Rechtsauffassung, der Widerspruch gegen den in einer Gutschrift enthaltenen Steuerausweis wirke (erst) in dem Besteuerungszeitraum, in dem er erklärt wird, auch für die Anwendung des österreichischen UStG als zutreffend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998130212.X02Im RIS seit
21.12.2000Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013