RS Vwgh 2000/7/26 95/14/0161

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Veröffentlicht am 26.07.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z1;
EStG 1988 §23 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/14/0115 E 25. Februar 1997 RS 1

Stammrechtssatz

Tatbestandsmerkmal der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 Z 1 EStG 1972 ist eine nachhaltige Betätigung. Die hiefür erforderliche Wiederholungsabsicht ist aus den objektiven Umständen zu erschließen. Dabei liegt eine nachhaltige Tätigkeit bereits vor, wenn mehrere aufeinanderfolgende gleichartige Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit und derselben dauernden Verhältnisse vorgenommen werden (Hinweis E 13.9.1989, 88/13/0193).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995140161.X01

Im RIS seit

11.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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