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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z1;Rechtssatz
Das Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebes erfordert eine gegenseitige Verbundenheit mehrerer Tätigkeiten, welche über das in mehreren Betrieben zugleich verwertbare Wissen bei weitem hinausgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995140161.X05Im RIS seit
11.01.2001