RS Vwgh 2000/7/26 95/14/0161

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2000
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z1;
EStG 1988 §23 Z1;

Rechtssatz

Das Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebes erfordert eine gegenseitige Verbundenheit mehrerer Tätigkeiten, welche über das in mehreren Betrieben zugleich verwertbare Wissen bei weitem hinausgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995140161.X05

Im RIS seit

11.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten