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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Es ist Sache des Abgabepflichtigen, im Falle eines Absinkens des Teilwertes des Wirtschaftsgutes den Nachweis hiefür zu erbringen, um sodann eine Teilwertabschreibung vornehmen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000140111.X03Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013