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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist die gewinnerhöhende Auflösung von Investitionsrücklagen auch im Fall einer Betriebsveräußerung dem laufenden Gewinn und nicht dem Veräußerungsgewinn zuzurechnen (Hinweis E 29.7.1997, 93/14/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995140162.X01Im RIS seit
11.07.2001