RS Vwgh 2000/7/26 95/14/0161

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Veröffentlicht am 26.07.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z1;
EStG 1988 §23 Z1;

Rechtssatz

Die Voraussetzung einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist bereits dann erfüllt, wenn die Tätigkeit nur gegenüber einem einzigen Auftraggeber, jedoch längere Zeit hindurch, entfaltet wird (Hinweis E 14.9.1988, 87/13/0248).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995140161.X06

Im RIS seit

11.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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