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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z1;Rechtssatz
Die Voraussetzung einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist bereits dann erfüllt, wenn die Tätigkeit nur gegenüber einem einzigen Auftraggeber, jedoch längere Zeit hindurch, entfaltet wird (Hinweis E 14.9.1988, 87/13/0248).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995140161.X06Im RIS seit
11.01.2001