RS Vwgh 2000/7/26 95/14/0094

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Veröffentlicht am 26.07.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §303 Abs4;
BAO §93 Abs3 lita;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Auch Ermessensentscheidungen sind zu begründen (Hinweis E 24.1.1996, 95/13/0136). Dabei werden der Sinn des Gesetzes sowie gem § 20 BAO Billigkeitsgründe und Zweckmäßigkeitsgründe zu berücksichtigen und im Rahmen der Bescheidbegründung gegeneinander abzuwägen sein (Hinweis E 9.7.1997, 96/13/0185).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995140094.X03

Im RIS seit

28.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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