RS Vwgh 2000/7/26 95/14/0094

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Veröffentlicht am 26.07.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Soweit die belBeh (der Präsident der Finanzlandesdirektion) aus der Untätigkeit der Abgabenbehörde während eines Zeitraumes von fünf Jahren eine Unbilligkeit der Wiederaufnahme der Verfahren ableiten wollte, ist darauf hinzuweisen, dass aus diesem Umstand (allein) keine Unbilligkeit der amtswegigen Wiederaufnahme folgt (Hinweis E 4.12.1989, 87/15/0139).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995140094.X05

Im RIS seit

28.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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