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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Rechtssatz
Soweit die belBeh (der Präsident der Finanzlandesdirektion) aus der Untätigkeit der Abgabenbehörde während eines Zeitraumes von fünf Jahren eine Unbilligkeit der Wiederaufnahme der Verfahren ableiten wollte, ist darauf hinzuweisen, dass aus diesem Umstand (allein) keine Unbilligkeit der amtswegigen Wiederaufnahme folgt (Hinweis E 4.12.1989, 87/15/0139).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995140094.X05Im RIS seit
28.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.05.2015