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41 Innere AngelegenheitenNorm
EMRK Art5 Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung von Beschwerden indischer Staatsangehöriger gegen ihre Anhaltung im Sondertransitbereich des Flughafens Wien-Schwechat durch den Unabhängigen Verwaltungssenat wegen Unterlassung jeglicher Ermittlungstätigkeit in einem entscheidenden PunktRechtssatz
Die belangte Behörde hat - wie aus den dem Verfassungsgerichtshof vorliegenden Verwaltungsakten zu ersehen ist - Erhebungen über die genauen Umstände der Verbringung der Beschwerdeführer in den Sondertransitraum und über ihre konkrete Situation im Sondertransitraum nicht durchgeführt. Es geht daher auch der Verweis auf das "durchgeführte Beschwerdeverfahren", aus dem sich - der Begründung des angefochtenen Bescheides zufolge - die Zustimmung der Beschwerdeführer zu ihrer Unterbringung im Sondertransitraum ergeben habe, ins Leere (mit Hinweis auf VfSlg 15465/1999).
Entscheidungstexte
Schlagworte
FremdenrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1239.2000Dokumentnummer
JFR_09989773_00B01239_01