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L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Übergangsbestimmung im Dienstrecht eines Unabhängigen Verwaltungssenates betreffend die Dauer der Bestellung mangels Eingriffs in die Rechtssphäre des AntragstellersRechtssatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Worte "§10 bis" in §15 des Wr Verwaltungssenat-DienstrechtsG 1995 idF LGBl 40/1999, sowie weiterer Eventualanträge.
Die angefochtenen gesetzlichen Bestimmungen greifen gar nicht in der behaupteten Weise nachteilig in die Rechtssphäre des Antragstellers ein.
Das Ende der Zugehörigkeit des Antragstellers zum UVS ist vielmehr allein die Folge seiner mit 01.09.93 erfolgten, - auf Grund der damals geltenden gesetzlichen Vorschriften - auf sechs Jahre befristeten Bestellung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Unabhängiger Verwaltungssenat Dienstrecht, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:G138.1999Dokumentnummer
JFR_09989773_99G00138_01