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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Da im Leistungsfeststellungsverfahren die RECHTMÄSSIGKEIT der Leistungsberichte jedenfalls zu prüfen ist, erweist sich im Hinblick auf die Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 6.2.1989, 87/12/0112, VwSlg 12856 A/1989, und E
29.3.1993, 92/10/0039) die Zurückweisung des Antrages auf bescheidmäßige Feststellung des Vorliegens RECHTSWIDRIGER UND RECHTSUNWIRKSAMER LEISTUNGSBERICHTE schon aus diesem Grunde nicht als rechtswidrig.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997120425.X01Im RIS seit
11.07.2001