RS Vwgh 2000/7/31 97/12/0425

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Veröffentlicht am 31.07.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §81 Abs1 idF 1994/550;

Rechtssatz

Da im Leistungsfeststellungsverfahren die RECHTMÄSSIGKEIT der Leistungsberichte jedenfalls zu prüfen ist, erweist sich im Hinblick auf die Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 6.2.1989, 87/12/0112, VwSlg 12856 A/1989, und E

29.3.1993, 92/10/0039) die Zurückweisung des Antrages auf bescheidmäßige Feststellung des Vorliegens RECHTSWIDRIGER UND RECHTSUNWIRKSAMER LEISTUNGSBERICHTE schon aus diesem Grunde nicht als rechtswidrig.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997120425.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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