Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Legitimation VereinLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde eines Vereins mangels Beschwerdelegitimation nach rechtskräftiger behördlicher Auflösung des Vereins infolge Verstoßes gegen das VerbotsgesetzRechtssatz
Nach der ständigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes sind nach rechtskräftiger behördlicher Auflösung eines Vereines lediglich die ehemaligen Vereinsmitglieder Träger der Vereinsfreiheit; nur sie (und nicht etwa der - aufgelöste - Verein) sind es, die berechtigt sind, gegen den Auflösungsbescheid Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben.
ebenso: B v 26.11.02, B1615/02
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vereinsrecht, Vereinsauflösung, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1370.1999Dokumentnummer
JFR_09989773_99B01370_01