RS Vwgh 2000/8/2 97/13/0019

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Veröffentlicht am 02.08.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972;

Rechtssatz

Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören nur solche Wirtschaftsgüter, die tatsächlich betrieblich verwendet werden. Dabei darf es sich aber nicht um eine nur vorübergehende oder gelegentliche Nutzung handeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997130019.X01

Im RIS seit

28.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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