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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20;Rechtssatz
Für die Zuordnung einer Schuld ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob sie die Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes zur Gänze oder nur zum Teil deckt. Dient die Schuld als solche der Herstellung eines einheitlichen Wirtschaftsgutes, dann ist sie entsprechend der Nutzung des Wirtschaftsgutes aufzuteilen (Hinweis E 4.10.1995, 93/15/0130).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997130019.X03Im RIS seit
28.11.2000