Index
97 VergabewesenNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer im Rahmen eines Vergabeverfahrens erhobenen Beschwerde mangels subjektiven Rechts des nur im Namen der vergebenden Stelle tätig gewordenen Beschwerdeführers auf eine rechtmäßige Entscheidung im vergabegesetzlichen NachprüfungsverfahrenRechtssatz
Gegenstand dieses Nachprüfungsverfahrens ist hier die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen des Auftraggebers im Verfahren über die Vergabe von Aufträgen zur Durchführung bestimmter Leistungen betreffend den konstruktiven Stahlbau im Rahmen des Neu- und Umbaues des Sicherheitszentrums Klagenfurt. Partei ist daher - neben dem Antragsteller und sonstigen Bewerbern und Bietern, die durch die Entscheidung über die vom Antragsteller geltend gemachten Rechtsverletzungen in ihren Rechtspositionen betroffen sind - der Auftraggeber.
Auftraggeber der hier in Rede stehenden Vergabe ist aber die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. Der Beschwerdeführer wurde dagegen für die genannte Gesellschaft bloß als vergebende Stelle iSd §9 Z3 BundesvergabeG, BGBl. 1993/462, (entspricht inhaltlich dem §15 Z3 BundesvergabeG 1997) tätig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vergabewesen, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B2620.1997Dokumentnummer
JFR_09989773_97B02620_01