RS Vwgh 2000/8/2 98/13/0218

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.08.2000
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §11 Abs1;
UStG 1994 §11 Abs8;
UStG 1994 §12;

Rechtssatz

Unter welchen Voraussetzungen eine Gutschrift zum Vorsteuerabzug berechtigt, ergibt sich aus den Bestimmungen des § 11 Abs 1 und des § 8 UStG 1994. Ob sich die formale Gestaltung einer als Gutschrift bezeichneten Urkunde nach Maßgabe dieser gesetzlichen Bestimmungen rechtlich dazu eignet, dem Aussteller der Gutschrift den Anspruch auf Vorsteuerabzug aus dieser Gutschrift zu verschaffen, stellt in der Beurteilung des äußeren Inhaltes der vorliegenden Urkunde zunächst eine reine Rechtsfrage dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998130218.X02

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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