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25 Strafprozeß, StrafvollzugNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde eines Strafgefangenen mangels Bescheidcharakters des angefochtenen Schreibens; kein rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Inhalt einer ablehnenden Mitteilung hinsichtlich aufsichtsbehördlicher MaßnahmenRechtssatz
Der Mitteilung einer Behörde, sie finde zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß - wie sie hier vorliegt - fehlt jeder rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Inhalt (vgl. VfSlg. 4113/1961, 5623/1967, 5885/1969, 10.023/1984; ferner VfSlg. 14.223/1995). Dem vorliegenden Schreiben kommt daher ein individuell-normativer Inhalt nicht zu; es ist kein Bescheid.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, Aufsichtsrecht Nichtgebrauchnahme, Strafvollzug, BeschwerderechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B2321.2000Dokumentnummer
JFR_09989773_00B02321_01