RS Vwgh 2000/8/3 95/18/1268

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Veröffentlicht am 03.08.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §44;
AVG §45 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/18/1269

Rechtssatz

Nach der allgemeinen Lebenserfahrung kann die Protokollierung eines von den tatsächlichen Angaben völlig abweichenden Sachverhaltes mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995181268.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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