RS Vwgh 2000/8/3 98/15/0102

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Veröffentlicht am 03.08.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14;

Rechtssatz

Durch eine Sicherungsübereignung wird dem Gläubiger ein dingliches (somit ein auch gegen Dritte und damit nach außen wirkendes) Vollrecht an einer Sache eingeräumt, das allerdings (nur) im Innenverhältnis beschränkt ist. Diese Beschränkung im Innenverhältnis auf eine Art Treuhandschaft rechtfertigt die Zurechnung der zum Zweck der Sicherung übereigneten Wirtschaftsgüter zu demjenigen, der die Sicherung einräumt (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 299).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150102.X04

Im RIS seit

15.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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