RS Vwgh 2000/8/3 2000/18/0026

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Veröffentlicht am 03.08.2000
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Index

20/02 Familienrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
EheG §23;
EheG §27;
FrG 1997 §36 Abs1;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob die Fremde die Ehe - gegen Entgelt - geschlossen und nie ein Familienleben mit ihrem Gatten geführt hat, ist weder die Nichtigerklärung der Ehe (Hinweis E 16.4.1999, 99/18/0044) noch die Einleitung eines entsprechenden Gerichtsverfahrens erforderlich, vielmehr ist diese Frage von der Fremdenpolizeibehörde selbst zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000180026.X01

Im RIS seit

11.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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