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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art49;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000Rechtssatz
Das EWR-Abk ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der in die österreichische Rechtsordnung übernommen worden ist (Hinweis E vom 3.10.1996, 95/06/0246). Das EWR-Abk ist grundsätzlich unmittelbar anwendbar, genießt aber keinen Anwendungsvorrang gegenüber allenfalls später erlassenem innerstaatlichen Recht.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998150202.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013