RS Vwgh 2000/8/10 99/07/0184

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Veröffentlicht am 10.08.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0105 E 20. Februar 1997 RS 11

Stammrechtssatz

Nur solche vom Bewilligungsträger gesetzten Sachverhalte, die zwar aus Anlaß der Überprüfung des bewilligten Projektes wahrgenommen wurden, aber nicht selbst Projektsbestandteil sind, stellen sich als eigenmächtige Neuerungen iSd § 138 Abs 1 lit a WRG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070184.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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