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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §121 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/07/0105 E 20. Februar 1997 RS 11Stammrechtssatz
Nur solche vom Bewilligungsträger gesetzten Sachverhalte, die zwar aus Anlaß der Überprüfung des bewilligten Projektes wahrgenommen wurden, aber nicht selbst Projektsbestandteil sind, stellen sich als eigenmächtige Neuerungen iSd § 138 Abs 1 lit a WRG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999070184.X03Im RIS seit
12.11.2001