RS Vwgh 2000/8/10 2000/07/0031

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Veröffentlicht am 10.08.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31b Abs1;

Rechtssatz

Nach dem Wortlaut des § 31b Abs 1 WRG kommt es nur darauf an, ob in einer Anlage langfristig Abfälle abgelagert werden. Ob damit auch oder überwiegend andere Zwecke verfolgt werden, ist für die Einstufung dieser Anlage als Deponie ohne Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000070031.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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