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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs4;Rechtssatz
Einer Ausdehnung der im § 138 Abs 4 WRG für Rechtsnachfolger im Liegenschaftseigentum geschaffenen Regelung auf Fälle, in denen keine Rechtsnachfolge im Liegenschaftseigentum, sondern eine solche in andere Rechtspositionen vorliegt, steht der eindeutige Wortlaut dieser Bestimmung entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000070048.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010