RS Vwgh 2000/8/10 2000/07/0048

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Veröffentlicht am 10.08.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs4;

Rechtssatz

Einer Ausdehnung der im § 138 Abs 4 WRG für Rechtsnachfolger im Liegenschaftseigentum geschaffenen Regelung auf Fälle, in denen keine Rechtsnachfolge im Liegenschaftseigentum, sondern eine solche in andere Rechtspositionen vorliegt, steht der eindeutige Wortlaut dieser Bestimmung entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000070048.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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