RS Vwgh 2000/8/10 2000/07/0031

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Veröffentlicht am 10.08.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31b;

Rechtssatz

Unter einer Anlage iSd § 31b WRG ist alles zu verstehen, was durch die Hand des Menschen "angelegt", also errichtet wird. Ablagerungen von Erdaushub, Bauschutt und Gartenabfällen sind daher als Anlage iSd § 31b Abs 1 WRG anzusehen und stellen daher eine Deponie dar (Hinweis E 16.12.1999, 98/07/0174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000070031.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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