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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/07/0070 E 19. Mai 1994 RS 5Stammrechtssatz
Ein Konsensträger kann nicht dadurch in seinen Rechten verletzt werden, daß es die Behörde unterläßt, ihm die Beseitigung wahrgenommener Mängel und Abweichungen aufzutragen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999070184.X02Im RIS seit
12.11.2001