RS Vwgh 2000/8/10 2000/07/0031

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Veröffentlicht am 10.08.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138;

Rechtssatz

Die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages setzt eine Übertretung des WRG voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000070031.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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