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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §4 Abs4 Z3 idF 1997/I/138;Rechtssatz
Zu prüfen ist in Zusammenhang mit der Beurteilung der Fähigkeit, einen regelmäßigen Erwerb nach § 4 Abs 4 Z 3 PG ausüben zu können auch - wie der VwGH bereits zu einer wörtlich übereinstimmenden Landesrechtslage in seinem E 29.3.2000, 99/12/0152, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OGH und die einschlägigen Ausführungen von Teschner, in Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialversicherungsrechtes, Punkt 2.4.2. mit weiteren Hinweisen, zum Ausdruck gebracht hat - die Frage, ob der frühpensionierte Beamte wegen der bei ihm aus medizinischen Gründen notwendigerweise zu erwartenden leidensbedingten Krankenstände bzw medizinisch - objektivierten Schmerzenszustände sowie sonstiger (gesundheitlicher) Behinderungen am Arbeitsmarkt überhaupt eingegliedert werden kann (für den Bereich des PG durch das E 24.5.2000, 99/12/0245, übernommen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998120489.X05Im RIS seit
04.01.2002