RS Vwgh 2000/8/17 98/12/0489

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Veröffentlicht am 17.08.2000
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §4 Abs4 Z3 idF 1997/I/138;
PG 1965 §4 Abs7 idF 1997/I/138;
PG 1965 §9 Abs1;

Rechtssatz

Zu prüfen ist in Zusammenhang mit der Beurteilung der Fähigkeit, einen regelmäßigen Erwerb nach § 4 Abs 4 Z 3 PG ausüben zu können auch - wie der VwGH bereits zu einer wörtlich übereinstimmenden Landesrechtslage in seinem E 29.3.2000, 99/12/0152, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OGH und die einschlägigen Ausführungen von Teschner, in Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialversicherungsrechtes, Punkt 2.4.2. mit weiteren Hinweisen, zum Ausdruck gebracht hat - die Frage, ob der frühpensionierte Beamte wegen der bei ihm aus medizinischen Gründen notwendigerweise zu erwartenden leidensbedingten Krankenstände bzw medizinisch - objektivierten Schmerzenszustände sowie sonstiger (gesundheitlicher) Behinderungen am Arbeitsmarkt überhaupt eingegliedert werden kann (für den Bereich des PG durch das E 24.5.2000, 99/12/0245, übernommen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998120489.X05

Im RIS seit

04.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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