RS Vwgh 2000/8/17 98/12/0170

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Veröffentlicht am 17.08.2000
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;
BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;
BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;
BDG 1979 Anl1 idF 1994/550;

Rechtssatz

Ein Sachverständiger, der seine Gutachten eigenverantwortlich erstellt und nach außen zu vertreten hat, ist einem Beamten gleichzuhalten, dem eine Approbationsbefugnis im Sinne des BMG zukommt (hier in Zusammenhang mit der Einstufung des Arbeitsplatzes im Funktionszulagenschema).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998120170.X08

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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