RS Vwgh 2000/8/17 98/12/0185

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Veröffentlicht am 17.08.2000
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;
BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;
BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;
BDG 1979 Anl1 idF 1994/550;

Rechtssatz

Auch der Richtverwendungskatalog ist als unter Heranziehung der im § 137 BDG 1979, insbesondere Abs 3, enthaltenen allgemeinen Messgrößen (Wissen, Denkleistung und Verantwortung) erstellt zu sehen, wobei zunächst aber mangels näherer gesetzlicher Determinierung der Inhalt der Richtfunktionen erst in einem Verwaltungsverfahren zu klären ist. Der begrifflichen Bezeichnung des Arbeitsplatzes kommt dabei nicht die entscheidende Bedeutung zu, sondern dem nach den allgemeinen Messkriterien entscheidenden Inhalt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998120185.X05

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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