RS Vfgh 2001/2/27 V89/99

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Veröffentlicht am 27.02.2001
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Index

L4 Innere Verwaltung
L4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen

Norm

B-VG Art18 Abs2
Oö PolStG §3 Abs2
Oö PolStG §4 Abs1 litc
Verordnung der Gd St Johann/Wimberg vom 04.03.99 betr Beschränkungen zum Schutz vor ungebührlicherweise störendem Lärm durch Modellflugkörper

Leitsatz

Keine Gesetzwidrigkeit einer Gemeindeverordnung betreffend Beschränkungen für Verwendung oder Betrieb von Modellflugkörpern zum Schutz vor störendem Lärm

Rechtssatz

Keine Gesetzwidrigkeit der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Johann/Wimberg vom 04.03.99 betreffend Beschränkungen zum Schutz vor ungebührlicherweise störendem Lärm durch Modellflugkörper.

Der Verfassungsgerichtshof kann dem Verordnungsgeber nicht entgegentreten, wenn er bei gegebener Sachlage zu der Auffassung gelangt ist, daß auch andere als mit Verbrennungsmotoren betriebene Modellflugkörper geeignet sind, ungebührlicherweise störenden Lärm zu erregen, zumal auch §3 Abs2 des Oö PolStG ausdrücklich auf die Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz eines Geräusches Bezug nimmt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Polizeirecht, Lärmerregung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:V89.1999

Dokumentnummer

JFR_09989773_99V00089_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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