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L4 Innere VerwaltungNorm
B-VG Art18 Abs2Leitsatz
Keine Gesetzwidrigkeit einer Gemeindeverordnung betreffend Beschränkungen für Verwendung oder Betrieb von Modellflugkörpern zum Schutz vor störendem LärmRechtssatz
Keine Gesetzwidrigkeit der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Johann/Wimberg vom 04.03.99 betreffend Beschränkungen zum Schutz vor ungebührlicherweise störendem Lärm durch Modellflugkörper.
Der Verfassungsgerichtshof kann dem Verordnungsgeber nicht entgegentreten, wenn er bei gegebener Sachlage zu der Auffassung gelangt ist, daß auch andere als mit Verbrennungsmotoren betriebene Modellflugkörper geeignet sind, ungebührlicherweise störenden Lärm zu erregen, zumal auch §3 Abs2 des Oö PolStG ausdrücklich auf die Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz eines Geräusches Bezug nimmt.
Schlagworte
Polizeirecht, LärmerregungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:V89.1999Dokumentnummer
JFR_09989773_99V00089_01