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L22007 Landesbedienstete TirolNorm
BLKUFG Tir 1979 §16 idF 1989/009;Rechtssatz
Die Präsidialabteilung I des Amtes der Tiroler Landesregierung nimmt auch dienstbehördliche Agenden wahr. Dies bedeutet, dass die Vorlage der Geburtsurkunden für sich allein zwar als Meldung der Geburt dieser Kinder an die Dienstbehörde zu sehen ist (was mit besoldungsrechtlichen Konsequenzen verbunden ist bzw verbunden sein kann), aber nicht darüber hinaus auch als Geltendmachung der Ansprüche auf Wochengeld im Sinne des § 19 Abs 4 Tir BLKUFG 1979 verstanden werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999120131.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010