Index
L22007 Landesbedienstete TirolNorm
BLKUFG Tir 1979 §16 idF 1989/009;Rechtssatz
Da der Beamte selbst behauptet hat, von den Ansprüchen auf Wochengeld gemäß § 16 Tir BLKUFG 1979 überhaupt nichts gewusst zu haben, wird deutlich, dass der Anspruchsverlust in Wahrheit auf seiner Rechtsunkenntnis beruht. Vor dem Hintergrund des Beschwerdefalles erfüllt diese Gesetzesunkenntnis nicht die Voraussetzungen des § 19 Abs 6 Tir BLKUFG 1979, wonach eine Nachsicht von der Versäumnis der unter anderem im § 19 Abs 4 Tir BLKUFG 1979 festgesetzten Frist nur in den Fällen möglich ist, IN
DENEN DER ANSPRUCHSBERECHTIGTE NACHWEIST, DASS IHM OHNE SEIN
VERSCHULDEN DIE EINHALTUNG DER FRIST NICHT MÖGLICH WAR.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999120131.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010