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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §4 Abs4 Z3 idF 1997/I/138;Rechtssatz
Bei der Erwerbsfähigkeit kommt es sehr wohl darauf an, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Einsatzfähigkeit für bestimmte Tätigkeiten (Berufsbilder) vorliegen. Hiebei ist weiters zu berücksichtigen, ob die Einsatzfähigkeit auch im Hinblick auf die üblichen Erfordernisse in der Arbeitswelt (zB Einhaltung der Arbeitszeit oder Fähigkeit zur Selbstorganisation) noch gegeben ist (vgl die im E 24.5.2000, 99/12/0245 zitierte Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998120489.X03Im RIS seit
04.01.2002