RS Vwgh 2000/8/17 99/12/0299

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Veröffentlicht am 17.08.2000
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
PensionsO Wr 1995 §4 Abs4 Z3;
PensionsO Wr 1995 §9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/12/0300

Rechtssatz

Beim Ausspruch betreffend die Erwerbsfähigkeit nach § 4 Abs 4 Z 3 Wr PensionsO 1995 handelt es sich um eine unzulässige Feststellungsentscheidung (eine Bemessung des Ruhegenusses hatte im Beschwerdefall nicht stattgefunden) (Hinweis E 29.3.2000, 99/12/0152).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999120299.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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