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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/19/0617 97/19/0618 97/19/0619Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/19/0295 E 14. Dezember 1995 RS 1Stammrechtssatz
Der Fremde hat die ihm zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel initiativ darzulegen. Soll das Fehlen von Unterhaltsmitteln durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung ersetzt werden, so hat der Fremde ihre Tragfähigkeit darzutun, indem er die Vermögensverhältnisse desjenigen, der sich für ihn verpflichtet, darlegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997190616.X02Im RIS seit
28.11.2001