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L70707 Theater Veranstaltung TirolNorm
B-VG Art140;Rechtssatz
Bedenken bezüglich der "die Erwerbsausübungsfreiheit einschränkenden Bestimmungen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes" hegt der Verwaltungsgerichtshof bezogen auf den Beschwerdefall nicht, erscheint es doch sachlich gerechtfertigt, dass für dieselbe Betriebsanlage für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr Bewilligungen erteilt werden, als die zulässige Maximalzahl der aufzustellenden Spielapparate erlaubt. Der Verwaltungsgerichtshof sieht sich daher zu keiner Antragstellung gemäß Art 140 B-VG an den Verfassungsgerichtshof veranlasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000050067.X02Im RIS seit
29.11.2001