RS Vwgh 2000/8/29 2000/05/0067

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Veröffentlicht am 29.08.2000
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Index

L70707 Theater Veranstaltung Tirol
L70717 Spielapparate Tirol
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte

Norm

B-VG Art140;
B-VG Art7 Abs1;
StGG Art6;
VeranstaltungsG Tir 1982 §4 Abs3;

Rechtssatz

Bedenken bezüglich der "die Erwerbsausübungsfreiheit einschränkenden Bestimmungen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes" hegt der Verwaltungsgerichtshof bezogen auf den Beschwerdefall nicht, erscheint es doch sachlich gerechtfertigt, dass für dieselbe Betriebsanlage für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr Bewilligungen erteilt werden, als die zulässige Maximalzahl der aufzustellenden Spielapparate erlaubt. Der Verwaltungsgerichtshof sieht sich daher zu keiner Antragstellung gemäß Art 140 B-VG an den Verfassungsgerichtshof veranlasst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000050067.X02

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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