RS Vwgh 2000/8/29 98/12/0506

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Veröffentlicht am 29.08.2000
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Index

L22003 Landesbedienstete Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
DPL NÖ 1972 §77 Abs2;
DPL NÖ 1972 §77 Abs3;

Rechtssatz

Für die Beurteilung des Anspruches auf eine Begünstigung bei Erwerbsunfähigkeit sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Versetzung des Beamten in den Ruhestand maßgebend (siehe das zu einer vergleichbaren Rechtslage ergangene E 5.3.1968, 886/67, VwSlg 7303/A, bzw die bei Zach, Das Pensionsrecht, zu § 9 wiedergegebene ältere Rechtsprechung).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998120506.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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