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82 GesundheitsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / AllgLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer Bestimmungdes Apothekengesetzes betreffend Übergangsvorschriften für denBetrieb von ärztlichen Hausapotheken wegen entschiedener SacheRechtssatz
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits mit seinem (in einem von Amts wegen eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahren ergangenen) Erkenntnis vom 04.12.00, G18/00, §62 Abs1 ApothekenG aufgehoben und ausgesprochen, daß die Aufhebung mit Ablauf des 31.07.01 in Kraft tritt.
Soweit mit dem Antrag implizit auch die Aufhebung des §62 Abs2 ApothekenG begehrt wird, ist er gleichfalls zurückzuweisen; allein deshalb, weil dieser Absatz infolge der Aufhebung von Abs1 unanwendbar geworden ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Apotheken, Hausapotheken, Rechtskraft, VfGH / Aufhebung WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:G267.1998Zuletzt aktualisiert am
13.08.2010