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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §17 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/05/0212 E 26. Juni 1990 RS 2Stammrechtssatz
Dem Nachbarn steht ein Recht auf Akteneinsicht jedenfalls insoweit zu, als es sich um die Wahrung seiner Rechte im baubehördlichen Bewilligungsverfahren handelt, und zwar auch bezüglich bereits abgeschlossener Verfahren (Hinweis E 7.6.1971, 2005/70).
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997050334.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017