RS Vwgh 2000/8/31 98/16/0310

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.08.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Eine Zustellbevollmächtigung bezieht sich nur auf das jeweilige Verfahren und nicht auf andere bei der Beh anhängig werdende Verfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998160310.X02

Im RIS seit

15.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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