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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3 impl;Rechtssatz
Bei der Frage, ob ein besonders berücksichtungswürdiger Grund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft vorliegt, handelt es sich um eine zwingende Verleihungsvoraussetzung (vgl die ständige Judikatur des VwGH zu § 10 Abs 3 StbG 1985 idF vor der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998, die auf Grund des insoweit nicht geänderten Gesetzeswortlautes (KANN ABGESEHEN WERDEN) und der gleich gebliebenen Gesetzessystematik auch hier maßgeblich ist, etwa das E vom 28. Jänner 1998, Zl 96/01/1140).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000010081.X01Im RIS seit
11.09.2001