Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Bei den in § 10 Abs 5 StbG 1985 genannten Tatbeständen handelt es sich um demonstrativ aufgezählte Fälle besonders berücksichtigungswürdiger Gründe. Der Sachverhalt ist daher zunächst an diesen Tatbeständen zu messen, und im Falle, dass keiner dieser Tatbestände erfüllt ist, in seiner Gesamtheit dahingehend zu beurteilen, ob etwa ein anderer, nicht genannter besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000010081.X06Im RIS seit
11.09.2001