RS Vwgh 2000/9/7 2000/01/0081

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Veröffentlicht am 07.09.2000
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Bei den in § 10 Abs 5 StbG 1985 genannten Tatbeständen handelt es sich um demonstrativ aufgezählte Fälle besonders berücksichtigungswürdiger Gründe. Der Sachverhalt ist daher zunächst an diesen Tatbeständen zu messen, und im Falle, dass keiner dieser Tatbestände erfüllt ist, in seiner Gesamtheit dahingehend zu beurteilen, ob etwa ein anderer, nicht genannter besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000010081.X06

Im RIS seit

11.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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