Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Der Tatbestand des § 37 Abs 1 FrG 1993 (wonach die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung eines Fremden in einen Staat unzulässig ist, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass er Gefahr liefe, dort einer unmenschlichen Behandlung oder Strafe oder der Todesstrafe unterworfen zu werden) setzt nicht voraus, dass die in ihm genannte Gefahr auf einem der in Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv aufgezählten Gründe beruht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000010153.X05Im RIS seit
11.02.2002