RS Vwgh 2000/9/7 2000/01/0153

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Veröffentlicht am 07.09.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FrG 1993 §37 Abs1;

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 37 Abs 1 FrG 1993 (wonach die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung eines Fremden in einen Staat unzulässig ist, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass er Gefahr liefe, dort einer unmenschlichen Behandlung oder Strafe oder der Todesstrafe unterworfen zu werden) setzt nicht voraus, dass die in ihm genannte Gefahr auf einem der in Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv aufgezählten Gründe beruht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000010153.X05

Im RIS seit

11.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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