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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Der Umstand, dass den Lebensverhältnissen entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache gem § 10a StbG 1985 Voraussetzung jeglicher Staatsbürgerschaftsverleihung sind, spricht nicht dagegen, besonders gute Deutschkenntnisse als Indiz für ein einen besonders berücksichtigungswürdigen Grund für die Staatsbürgerschaftsverleihung darstellendes Integrationsausmaß des Fremden heranzuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000010081.X04Im RIS seit
11.09.2001