RS Vwgh 2000/9/7 2000/01/0081

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Veröffentlicht am 07.09.2000
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41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10a idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Der Umstand, dass den Lebensverhältnissen entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache gem § 10a StbG 1985 Voraussetzung jeglicher Staatsbürgerschaftsverleihung sind, spricht nicht dagegen, besonders gute Deutschkenntnisse als Indiz für ein einen besonders berücksichtigungswürdigen Grund für die Staatsbürgerschaftsverleihung darstellendes Integrationsausmaß des Fremden heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000010081.X04

Im RIS seit

11.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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