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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §20 Abs1;Rechtssatz
Durch die Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erwirbt der Staatsbürgerschaftswerber einen nur durch sein Ausscheiden aus dem Verband seines bisherigen Heimatstaates innerhalb von zwei Jahren bedingten Rechtsanspruch auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft (Hinweis E vom 23.4. 1986, 86/01/0026).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998010268.X01Im RIS seit
22.11.2000