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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Verfolgungshandlungen gegen Verwandte können nur dann eine Ursache für begründete Furcht vor Verfolgung bilden, wenn auf Grund der im Verwaltungsverfahren glaubhaft dargelegten konkreten Situation davon ausgegangen werden muss, dass gegen ein Familienmitglied gesetzte oder von diesem zu befürchtende Verfolgungshandlungen auch zu - die Intensität asylrechtlich relevanter Verfolgungshandlungen erreichenden - Maßnahmen gegen andere Familienmitglieder führen werden (Hinweis E vom 12. Mai 1999, 97/01/0872, 0873, sowie E vom 14. 1. 1998, 96/01/0363).
Siehe jedoch E 19.12.2001, 98/20/0330, RS 3.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000010153.X03Im RIS seit
11.02.2002