RS Vwgh 2000/9/7 2000/01/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2000
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Fehlt es an einem in der FlKonv genannten Gründe, so kann grundsätzlich auch dahingestellt bleiben, ob der Heimatstaat des Asylwerbers in der Lage wäre, ihm Schutz zu gewähren (Hinweis E vom 16. 9. 1999, 99/01/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000010153.X04

Im RIS seit

11.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten